Kfz-Zulassung (nur für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ehringshausen)

Folgende Kfz-Zulassungsvorgänge können bei der Gemeinde Ehringshausen erledigt werden:
Stilllegung von Fahrzeugen (keine Quads)
Adressänderung (Umzug des Halters innerhalb des Kreises)
Wiederzulassung, Umschreibung und Umkennzeichnung von Fahrzeugen (keine Quads) *) soweit bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (jetzige Bezeichnung für den Fahrzeugbrief) vorhandenen ist.
*) Der letzte Halter darf nicht aus Wetzlar oder einem Stadtteil Wetzlars stammen.
Für Rückfragen stehen Ihnen
Herr Nell, Email: s.nell(at)ehringshausen.de, Tel. 06443/609-14, sowie
Herr Schaub, Email: r.schaub(at)ehringshausen.de, Tel. 06443/609-15,
gerne zur Verfügung.
Vollmacht Kfz-Zulassung sowie SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer |