Der neue Personalausweis stellt sich vor

Seit dem 1. November 2010 bekommen Sie bei der Beantragung eines Personalausweises den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat.
Das neue Dokument ist kleiner und bietet zusätzlich die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Damit schafft der Personalausweis viele neue Einsatzmöglichkeiten – vor allem im Internet.
· Der neue Personalausweis bringt Ihnen zahlreiche Vorteile. Das Neue an ihm ist ein kontaktloser integrierter Chip. Der eröffnet Ihnen die Möglichkeit, elektronische Funktionen zu nutzen, die wir Ihnen gerne näher erläutern.
· Neu ist auch das Scheckkartenformat. Dadurch können Sie Ihren Personalausweis einfach und bequem in Ihrer Geldbörse verstauen.
· Neu ist auch die Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig ausweisen und identifizieren, z. B. beim Online-Shopping und Buchen von Dienstleistungen, beim Kauf von Büchern und Musik im Internet. Die Funktion verschafft Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Mit der Online-Ausweisfunktion werden nur noch die Daten übermittelt, die unbedingt nötig sind, um die gewünschte Online-Dienstleistung zu erbringen. Sie müssen somit weniger Daten offenlegen, wenn Sie Ihren Personalausweis nutzen. Auf diese Weise sind Ihre privaten Daten besser geschützt.
· Die hoheitliche Biometriefunktion erhöht den Schutz vor Missbrauch. Im Ausweis sind auch sogenannte biometrische Merkmale abgelegt. Das ist in jedem Fall Ihr Foto, und wenn Sie wollen auch Ihre Fingerabdrücke. Dadurch wird die Bindung zwischen Ihnen und Ihrem Dokument verstärkt. Dies macht es für Unberechtigte sehr viel schwerer, Ihren Personalausweis - beispielsweise nach einem Diebstahl - zu missbrauchen.
· Die biometrischen Daten sind im Übrigen stark geschützt. Das bedeutet: Sie können nur an zur Identitätskontrolle berechtigte hoheitliche Stellen übermittelt werden, wie z. B. den Beamten bei der Grenzkontrolle. Diensteanbieter im Internet haben keinen Zugriff auf die biometrischen Daten.
· Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftsfunktion mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Sie ergänzt die Online-Ausweisfunktion und wirkt wie eine persönliche Unterschrift. Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die nur per Schriftform rechtsverbindlich sind. Papierausdrucke mit handschriftlicher Unterschrift und anschließender Versand per Post sind nicht mehr nötig, wenn die Funktion von Ihrem Kommunikationspartner unterstützt wird. Die Nutzung dieser Funktion ist ebenfalls freiwillig.
· Bei Interesse wenden Sie sich bitte an einen der Anbieter einer solchen Unterschriftsfunktion. Um die Unterschriftsfunktion auf Ihren Ausweis nachzuladen, muss die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet sein.
· Haben Sie dazu noch Fragen? Sie bekommen zu all dem auch noch schriftliche Informationen, die Sie zu Hause in Ruhe lesen können.
· Ihre Fingerabdruckdaten werden nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch aufgenommen, die Aufnahme ist also freiwillig. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Personalausweis aufnehmen lassen.
· Durch Abgabe Ihrer Fingerabdrücke erhöhen Sie die Sicherheit Ihres Personalausweises und verringern die Möglichkeit eines Missbrauchs bei hoheitlichen Kontrollen.
· Nach der Produktion des Ausweises werden die Fingerabdrücke sowohl in unserer Behörde als auch beim Hersteller der Ausweise gelöscht. Das bedeutet: Weder Datenbanken noch Register speichern diese Daten. Vielmehr befinden sie sich jetzt nur noch im Chip des Personalausweises. Das Gesetz verbietet ausdrücklich, dass Privatpersonen oder Unternehmen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten er-halten. Technische Sicherheitsmechanismen garantieren, dass dieses Verbot auch in der Praxis eingehalten wird. Nur berechtigte hoheitliche Stellen - also Polizei, Zoll, Steuerfahndung, Pass-, Ausweis- und Meldebehörden - können die Fingerabdruckdaten einsehen, und zwar nur, um die Identität des Inhabers und die Echtheit des Dokuments zu überprüfen.
„Online-Ausweisfunktion!“
· Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht es Ihnen, sich im Internet und an Automaten elektronisch auszuweisen. Sie erleichtert die Abwicklung einer Vielzahl von Dienstleistungen: Sie ersetzt bei Online-Diensten, die den Personalausweis nutzen, z. B. das Ausfüllen von Registrierungsformularen und das Anmelden mit Benutzername und Passwort. So müssen Sie sich nicht mehr eine Vielzahl von Benutzernamen und Passwörtern merken.
· Alle Diensteanbieter, die die Verwendung der Online-Ausweisfunktion anbieten, müssen zuvor eine staatliche Berechtigung erhalten haben. Nur mit dieser können die Diensteanbieter Sie bitten, sich elektronisch auszuweisen. Die Daten, die Sie an einen Diensteanbieter übermitteln, werden Ihnen vorab zur Auswahl angezeigt. Sie haben dann noch die Möglichkeit, einzelne Datenkategorien abzuwählen. Erst wenn Sie Ihre persönliche PIN eingeben, werden die Informationen übermittelt. Durch dieses Verfahren können sowohl Sie als auch der Online-Anbieter sicher sein, dass ihr jeweiliges Gegenüber derjenige ist, für den er sich ausgibt.
· Überlegen Sie sich, ob Sie diese Funktion nutzen möchten. Sie erhalten hierzu Informationsmaterial, das Sie zu Hause lesen können. Ob Sie diese Funktion wünschen, müssen Sie erst entscheiden, wenn Sie Ihren Personalausweis abholen. Sie können Ihre Entscheidung aber später auch noch ändern. Die Online-Ausweisfunktion lässt sich jederzeit, solange Ihr Personalausweis gültig ist, in der Personalausweisbehörde ein- und ausschalten.
· Selbst wenn die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist, entscheiden Sie weiterhin in jedem Einzelfall selbst, ob Sie Daten aus Ihrem Ausweis übertragen möchten.
· Sie erhalten vor Abholung Ihres Personalausweises einen PIN-Brief vom Ausweishersteller mit einer PIN, einer PUK und einem Sperrkennwort. In dem Ihnen ausgehändigten Informationsmaterial ist die Verwendung der Nummern erläutert. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen aufbewahren
Mehr Informationen rund um den neuen Ausweis und die neuen Möglichkeiten erfahren Sie hier auf den Seiten des Personalausweisportals.