Bauleitplanung der Gemeinde Ehringshausen, Ortsteil Ehringshausen


 

1.     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen hat in ihrer Sitzung am 27.04.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 „Nahversorgungs­zentrum“ im Ortsteil Ehringshausen beschlossen.

Allgemeine Planungsziele sind die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Nahversorgungszentrums mit einer benachbarten Park+Ride Stellplatzanlage in der Schnittstelle zum Bahnhof Ehringshausen.

Das Plangebiet umfasst den westlichen Teil des ehemaligen Omniplastareals, ist überwiegend bebaut und grenzt an die Wohnsiedlungslage. Das Vorhaben dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und sonstigen Maßnahmen der Innenentwicklung, daher wird der Bebauungsplan nach den Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umschließt eine Fläche von rd. 3 ha und umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke in der Gemarkung Ehringshausen:

Flur 20:

82/1, 111/82 tlw.

Flur 21:

42/2, 42/3 tlw., 42/4, 47/4 tlw., 47/5, 48/4, 48/9, 48/10, 49, 50, 67, 68, 114/42

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist darüber hinaus aus der nachfolgenden Karte ersichtlich (fett umrandeter Bereich), die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2.     Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan liegen im Zeitraum vom

Montag den 04.09.2023 bis einschließlich Freitag den 13.10.2023

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ehringshausen, Rathausstraße 1, 35360 Ehringshausen, Bauverwaltungsamt, während der allgemeinen Dienststunden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Anregungen können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse: info@ehringshausen.de oder das mit der Duchführung der Beteiligungsverfahren gem. § 4b BauGB beauftragte Planungsbüro mit der E-Mailadresse: info@grosshausmann.de zu übermitteln.

 

Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

 

Ergänzend zur Auslegung werden die Planunterlagen gem. § 4a Abs. 4 BauGB hier zur Einsichtnahme bereitgestellt: