Bauleitplanung der Gemeinde Ehringshausen Bebauungsplan OT Breitenbach Nr. 7 „Breitenbach Nord“
Um für die Eigenentwicklung des Ortsteiles Breitenbach ein Angebot an Bauplätzen zu schaffen und bestehende Nachfragen befriedigen zu können, hatte der Ortsbeirat Breitenbach beantragt, einen Bebauungsplan zur Ausweisung eines kleineren Wohngebietes mit 2 Teilbereichen aufzustellen.
Das zweigeteilte Plangebiet schließt sich nördlich an die Bebauung in den Straßen „Am Rickersberg“ und „Im Altenbach“ an.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.07.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans OT Breitenbach Nr. 7 „Breitenbach Nord“ gefasst.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird in Form einer Offenlage des Bebauungsplans durchgeführt. Der Planentwurf wird mit Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Bauverwaltungsamt der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen, in der Zeit von Montag, 05. Juni 2023 bis einschließlich Freitag, 07. Juli 2023 öffentlich ausliegen.
Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Gemeinde Ehringshausen hat gemäß § 4b BauGB (Einschaltung eines Dritten) für die Vorbereitung und Durchführung des Beteiligungsverfahrens das Büro KUBUS planung in Wetzlar beauftragt.
Die Planunterlagen sind auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden (https://www.kubus-group.com/service). Bitte folgen Sie dem Pfad
www.kubus-group.com"Stadtplanung"Aktuelle Beteiligungsverfahren.
Ergänzend zur Auslegung werden die Planunterlagen hier zur Einsichtnahme bereitgestellt