Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in der Gemeinde Ehringshausen

Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in der Gemeinde Ehringshausen

Das Rathaus informiert:


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der Zeitung wurde berichtet, in der Gemeinde gewiss drüber gesprochen: Gemeinde und Kreis sorgen für eine zusätzliche Flüchtlingsunterkunft in Katzenfurt. Was es damit auf sich hat? – Anbei die Fakten:

Gemeinden und Flüchtlinge

In Hessen sind die Landkreise und Gemeinden verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. So bestimmt es das hessische Landesaufnahmegesetz (LAufnG). Die Unterbringung muss nach § 3 LAufnG in Unterkünften erfolgen, die einen menschenwürdigen Aufenthalt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gewährleisten und kann in Gemeinschaftsunterkünften oder in anderen Unterkünften (z.B. Wohnungen) erfolgen.

Bislang konnten Kreis und Gemeinde viele private Wohnungen anmieten, um Flüchtlinge unterzubringen. So sind in Ehringshausen und vielen Ortsteilen bereits viele Flüchtlinge aus der Ukraine und von anderswo untergekommen. Das Angebot wird aber immer knapper oder ist gar nicht mehr verfügbar. Um die Belegung von Dorfgemeinschaftshäusern und Turnhallen zu vermeiden, geht Ehringshausen wie andere Kreiskommunen auch den Weg über die Unterbringung in Containern. Sie erlauben einen gewissen Standard, der den gesetzlichen Anforderungen voll genügt. Insofern ist die im Rahmen einer Unterschriftensammlung gemachte Andeutung falsch, mit der Containerlösung sei die menschenwürdige Unterbringung nicht gewährleistet. Im Gegenteil, besser als Dutzende Leute in einem Dorfgemeinschaftshaus oder einer Turnhalle ist es allemal. Und DGH und Turnhalle stehen weiter für die Bevölkerung zur Verfügung; auch das ist uns sehr wichtig ( das ursprünlich zur Belegung vorgesehene DGH in Niederlemp wurde nicht benötigt und wird nach Inbetriebnahme der Containeranlage in Katzenfurt wieder für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen ).

Die Gemeinde hatte dazu verschiedene Standorte näher geprüft. Wichtig ist dabei vor allem die Anbindung ans Stromnetz. Diese kann am Standort in Katzenfurt mit der EAM sichergestellt werden. Und anders als der zunächst in Betracht gezogene Standort an der Ehringshäuser Tuchbleiche liegt dieser Bereich auch nicht im Hochwassergebiet. Und so hat die große Mehrheit der Gemeindevertretung diesen Weg mitgetragen.

Sollen in Katzenfurt mehr als 59 Personen unterkommen, müsste eine solche Erweiterung erneut in der Gemeindevertretung beraten werden. Die Verwaltung wird natürlich auch andere Standorte in die Diskussion einbeziehen. Eine große Unterkunft mit bis zu 250 Personen wie wir Sie aus Wetzlar und Haiger gekannt haben ist nicht in unserem Sinne.


Die Kommune muss es nehmen wie es kommt

Wer in welcher Kommune unterkommt, entscheidet das Regierungspräsidium Darmstadt. Von dort werden die Menschen auf die Landkreise und Großstädte verteilt. Die Landkreise können innerhalb des jeweiligen Kreises auf die Städte und Gemeinden weiterverteilen oder die Unterbringung selbst organisieren. Die Zuweisung müssen die Kommunen übrigens erstmal so hinnehmen: Klagen gegen die Zuweisung haben nach dem LAufnG keine aufschiebende Wirkung. Die Städte, Gemeinden und Landkreise erfüllen die Aufgaben der Aufnahme und Unterbringung „zur Erfüllung nach Weisung“, wie es in § 6 Abs. 1 LAufnG heißt. Das bedeutet, dass das Land den Landkreisen und Großstädten und der Landkreis den Städten und Gemeinden Anweisungen geben darf.


Fakten gegen Stimmungsmache

Leider erleben wir aktuell eine heftige Stimmungsmache gegen die Flüchtlingsunterbringung. Das haben wir auch in der Bürgerversammlung am 29. Juni erlebt. Angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen ist die Unterbringung und Integration schwieriger geworden. Die Gemeinde geht aber hier von schwierigen Wegen noch den bestmöglichen.


Neue Regeln für Flucht und Fachkräfteeinwanderung

Die jüngsten Kompromisse auf EU-Ebene können helfen, dass längerfristig weniger Menschen als Flüchtlinge zu uns kommen. Zusammen mit dem neuen Fachkräfteeinwänderungsgesetz aus Berlin kann es gelingen, mehr Ordnung und Planbarkeit in die Einwanderung zu bekommen. Aufnahme und Unterbringung, aber auch Abschiebung und Finanzierung sind übrigens Aufgaben des Landes.


Flüchtlingshelfer haben ihre Arbeit aufgenommen

Danyl Zaitsev aus der Ukraine und Selcuk Balim sind die Flüchtlingshelfer, die die Gemeinde seit 1.Juli bei der Betreuung der uns zugewiesenen Menschen unterstützen. Sie halten den Kontakt zwischen der Verwaltung und den Menschen, begleiten bei alltäglichen Problemen und können so rechtzeitig negative Entwicklungen erkennen und verhindern helfen. Auch die Mitglieder der Integrationskommission und der Verein Fremde sind Freunde haben ihre Unterstützung zugesagt.

Der Lahn-Dill-Kreis bietet zusätzlich Hilfe in Form von Sozialarbeit an.


Flüchtlingshelfer Zaitsev/Balim mit Bürgermeister Mock

Foto: Flüchtlingshelfer Zaitsev/Balim mit Bürgermeister Mock



Containerunterkunft könnte noch im September in Betrieb gehen

Wenn alle Vorarbeiten zur Inbetriebnahme abgeschlossen sind, wird die bezugsfertige Anlage dem Lahn-Dill-Kreis zur Belegung übergeben. Der Gemeinde obliegen dann noch die sogenannten Hausmeisterdienste und wie oben beschrieben die Begleitung der Menschen. Der Vertrag mit dem Kreis ist auf zwei Jahre abgechlossen.

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich weiß, dass es nicht immer leicht zu verstehen ist, dass die Probleme unserer Welt und deren Konsequenzen bis auf die Ebene der Gemeinde heruntergebrochen werden. Aber wir stellen uns der Aufgabe nach Kräften und versuchen diese bestmöglich zu erledigen. Dafür sollten wir gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt zeigen und uns nicht spalten lassen, von welcher Richtung auch immer.

 

Ihr

Jürgen Mock

Bürgermeister