Aufholen für Kinder und Jugendliche nach Corona;
Förderprogramm des Bundes
Die Gemeinde Ehringshausen hat aus einem Fördertopf des Hessische Ministerium für soziales und Integration Bundesmittel in Höhe von 9.360,45 € aus dem Aktionsprogramm „Aufholen für Kinder und Jugendliche nach Corona“ erhalten
Diese Mittel sind zur Förderung von Jugendorganisationen (Vereine, Verbände, Jugendgruppen usw.) vorgesehen, die Angebote im Rahmen der Jugendarbeit zur Freizeitgestaltung durchführen. Hierdurch sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, Kontakte und Aktivitäten, welche während der Einschränkungen durch die Pandemie nicht möglich waren wieder aufgreifen zu können.
Der Förderzeitraum erstreckt sich nunmehr bis zum 29.10.2023. Nach Einreichung von entsprechenden Belegen ist eine Förderung bis zu 100% möglich.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle Vereine, Verbände, Organisationen und Jugendgruppen die Ihren Sitz in Ehringshausen haben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen der Jugendarbeit, an denen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren teilnehmen. Die geförderten Angebote sollen einen zusätzlichen Bedarf bei Kindern und Jugendlichen, bedingt durch die Corona-Pandemie aufgreifen und den dadurch entstandenen Belastungen entgegenwirken.
Beispiele förderfähiger Veranstaltungen:
Tagesveranstaltungen, wie z.B. Grill- und Spieleabende, Bowling, Lasertag, Fahrten in Freizeitparks und Freizeitbäder, Besuch von Weihnachtsmärkten oder Sehenswürdigkeiten, Sozialkompetenztraining, Städtetrips, erlebnispädagogische Angebote usw.
Mehrtägige Freizeiten mit Übernachtung im In- und Ausland, Wochenendfreizeiten usw.
Förderhöhe und Zeitraum
Die Förderung kann für Maßnahmen bis zum 29.10.2023 beantragt werden.
Nicht gefördert werden investive Maßnahmen (z. B. Baumaßnahmen) und Anschaffungen die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der geförderten Veranstaltung stehen (z.B. Sportgeräte, Medienausstattung etc.).
Je nach Anzahl der eingereichten Anträge ist eine ist eine Förderung von bis zu 100% möglich.
Die Förderung beträgt für bislang eingereichte bzw. bis zum 29.10.2023 eingehende Anträge zunächst 50% der nachgewiesenen Aufwendungen nach Abzug von möglichen Einnahmen.
Sollten nach dem Ende des Förderzeitraumes die 9.360,45 € noch nicht vollständig abgerufen sein, erfolgt eine Verteilung der restlichen Mittel aufgrund des proportionalen Verhältnisses der einzelnen Anträge.
Für Rückfragen steht Herr Messerschmidt unter der Nummer 06443/609-30 oder per Mail l.messerschmidt@ehringshausen.de zur Verfügung.