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Grundsteuer-Reform startet
Die Grundsteuer wird neu geregelt und für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet sind neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln. Der Grund liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte für Grundstücke künftig nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen.
Für die Umsetzung der Reform sind Kommunen und Finanzämter darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt einreichen. Bitte übermitteln Sie Ihre Erklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt. Die Steuerverwaltung unterstützt Sie dabei mit dem kostenfreien und sicheren ELSTER-Verfahren (elster.de).
Wichtig: Für die elektronische Übermittlung Ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag benötigen Sie ein ELSTER-Benutzerkonto (einmalige Registrierung bei elster.de).
Wenn Sie sich für die elektronische Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung bereits bei ELSTER registriert haben, müssen Sie nichts weiter tun.
Wenn Sie noch kein ELSTER-Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits vor dem 1. Juli 2022 registrieren. Falls Ihnen eine elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen Angehörige (z. B. Ihre Kinder) ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung auch für Sie abzugeben.
Die Erklärung ist unter dem Aktenzeichen der Finanzverwaltung abzugeben.

Tipp: Das Aktenzeichen (teilweise auch als „Einheitswert-Aktenzeichen“ oder „EW-Az“ bezeichnet) finden Sie auf den gemeindlichen Abgabenbescheiden oder auf dem bisherigen Einheitswertbescheid Ihres Finanzamts. >>>
Mit der Checkliste des Finanzamts können Sie sich bereits schon jetzt informieren, welche Daten für die Erklärung benötigt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform.