Die Gemeinde Ehringshausen sucht eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson.
Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Die Schiedsperson ist ein/e ehrenamtlich tätige/r Vermittler/in. Zu den Aufgaben des Schiedsmannes oder der Schiedsfrau gehört es, insbesondere in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, vermögensrechtliche Ansprüche) sowie in Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen findet statt bei einer Reihe von Vergehen, die mit der sogenannten Privatklage verfolgt werden können. Dies sind z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet
sein. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Näheres regelt § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG).
Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Ehringshausen können sich bei der Gemeinde Ehringshausen, Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen schriftlich bewerben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Regel unter der Rufnummer: 06443-60921.