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Bekanntmachung Gemeindevertretung
Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen
Nach ihrer Wahl zu ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Ehringshausen haben folgende Personen auf ihr Mandat als Mitglied in der Gemeindevertretung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) verzichtet:
Wahlvorschlag der CDU
Herr Ulrich Rumpf, Wetzlarer Str. 7
Herr Toni Clößner, Leuner Weg 7
Herr Joachim Keiner, Dillblick 4
Wahlvorschlag der SPD
Her Stefan Arch, Bahnhofstr. 59
Herr Horst Clößner, Siegener Str. 23
Wahlvorschlag der FWG
Herr Karl-Heinz Eckhardt, Lindenstr. 20
Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
Frau Katja Rill, Austr. 22
Ich habe gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) festgestellt, dass folgende Personen in die Gemeindevertretung nachrücken:
Wahlvorschlag der CDU
Herr Stefan Feiler, Danziger Str. 3
Frau Karin Esch-Gombert, Lilienweg 8
Herr Bernd Fine, Karlsbader Str. 3
Wahlvorschlag der SPD
Herr Jochem Carle, Chattenstr. 5
Herr Subatli Yigit, Lessingstr. 16
(nachdem Frau Marianne Weiser, Bahnhofstr. 45, auf ihr (Nachrücke)-Mandat verzichtet hat)
Wahlvorschlag der FWG
Herr Martin Schweitzer, Hugenottenweg 6
Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
Herr Timo Daniel, Lempstr. 13
Außerdem haben nach ihrer Wahl zu ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Ehringshausen folgende Personen gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) auf ihr Mandat als Mitglied des Ortsbeirates verzichtet:
Ortsbeirat Ehringshausen (Wahlvorschlag der SPD)
Herr Stefan Arch, Bahnhofstr. 59
Ortsbeirat Daubhausen (Wahlvorschlag der CDU)
Herr Toni Clößner, Leuner Weg 7
Ortsbeirat Dillheim (Wahlvorschlag der FWG)
Herr Hartmut Hubert, Rauhen Debus 12
Ich habe auch hier gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) festgestellt, dass folgende Personen in die Ortsbeiräte nachrücken:
Ortsbeirat Ehringshausen (Wahlvorschlag der SPD)
Herr Daniel Mock, Dillblick 30
Ortsbeirat Daubhausen (Wahlvorschlag der CDU)
Herr Siegfried Gehrheim, Ulmer Str. 15
Ortsbeirat Dillheim (Wahlvorschlag der FWG)
Herr Torsten Gogol, Rauhen Debus 3 B
Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei mir (Rathaus, Rathausstraße 1) schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Ehringshausen, den 23.04.2021 Der Gemeindewahlleiter
Schaub