Bekanntmachung Gemeindevertretung

Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen


Nach ihrer Wahl zu ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Ehringshausen haben folgende Personen auf ihr Mandat als Mitglied in der Gemeindevertretung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) verzichtet:

 

Wahlvorschlag der CDU

Herr Ulrich Rumpf, Wetzlarer Str. 7

Herr Toni Clößner, Leuner Weg 7

Herr Joachim Keiner, Dillblick 4

 

Wahlvorschlag der SPD

Her Stefan Arch, Bahnhofstr. 59

Herr Horst Clößner, Siegener Str. 23

 

Wahlvorschlag der FWG

Herr Karl-Heinz Eckhardt, Lindenstr. 20

 

Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN

Frau Katja Rill, Austr. 22            

 

Ich habe gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) festgestellt, dass folgende Personen in die Gemeindevertretung nachrücken:

 

Wahlvorschlag der CDU

Herr Stefan Feiler, Danziger Str. 3

Frau Karin Esch-Gombert, Lilienweg 8

Herr Bernd Fine, Karlsbader Str. 3

 

Wahlvorschlag der SPD

Herr Jochem Carle, Chattenstr. 5

Herr Subatli Yigit, Lessingstr. 16

(nachdem Frau Marianne Weiser, Bahnhofstr. 45, auf ihr (Nachrücke)-Mandat verzichtet hat)

 

Wahlvorschlag der FWG

Herr Martin Schweitzer, Hugenottenweg 6

 

Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN

Herr Timo Daniel, Lempstr. 13

 

Außerdem haben nach ihrer Wahl zu ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Ehringshausen folgende Personen gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) auf ihr Mandat als Mitglied des Ortsbeirates verzichtet:

 

Ortsbeirat Ehringshausen (Wahlvorschlag der SPD)

Herr Stefan Arch, Bahnhofstr. 59

 

Ortsbeirat Daubhausen (Wahlvorschlag der CDU)

Herr Toni Clößner, Leuner Weg 7

 

Ortsbeirat Dillheim (Wahlvorschlag der FWG)

Herr Hartmut Hubert, Rauhen Debus 12

 

Ich habe auch hier gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) festgestellt, dass folgende Personen in die Ortsbeiräte nachrücken:

 

Ortsbeirat Ehringshausen (Wahlvorschlag der SPD)

Herr Daniel Mock, Dillblick 30

 

Ortsbeirat Daubhausen (Wahlvorschlag der CDU)

Herr Siegfried Gehrheim, Ulmer Str. 15

 

Ortsbeirat Dillheim (Wahlvorschlag der FWG)

Herr Torsten Gogol, Rauhen Debus 3 B

 

Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei mir (Rathaus, Rathausstraße 1) schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Ehringshausen, den 23.04.2021                                Der Gemeindewahlleiter  

                                                                                               Schaub