Informationen zu Wasser und Abwasser

Hinweise der Wasserversorgung Ehringshausen

Die Wassermeister sind in der kalten Jahreszeit vermehrt unterwegs, um Rohrbrüche an den Wasserleitungen aufzuspüren und zu beheben. Hierbei bemühen sie sich, die Schäden und somit die Kosten für die Beteiligten so gering wie möglich zu halten, denn gem. der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ehringshausen muss der Anschlussnehmer für Schäden an seinem Hausanschluss bis zur Hauptleitung aufkommen

Auch in Gebäuden kommt es immer wieder zu Rohrbrüchen.

Hier einige Tipps der Fachleute :

— isolieren Sie freiliegende Wasserrohre im Keller
— halten Sie die Kellerfenster geschlossen 
— achten Sie auf ungewöhnliche Fließgeräusche im Bereich der Leitungen
— schützen Sie insbesondere Wasseruhr und Filter vor Frost 
— überprüfen Sie, ob Ihre Wohngebäudeversicherung auch Rohrleitungsschäden außerhalb des Gebäudes (bis zur      Hauptleitung) mit einschließt

Bei Schäden innerhalb des Gebäudes schließen Sie das Hauptabsperrventil und informieren Sie Ihren Installateur. Sollte vor dem Hauptabsperrventil, also im Bereich des Hausanschlusses, ein Schaden auftreten, informieren Sie umgehend den Wassermeister (0175-2625414) oder den Leiter des Bauhofes (0171-3035662). Sie sind rund um die Uhr erreichbar. Man wird dann alle notwendigen Schritte zur Schadensbehebung einleiten.

Gem. §§ 16 und 21 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) informiert die Gemeinde Ehringshausen hiermit alle Trinkwasserverbraucher, dass bei Bedarf (z.B. Rohrbrüche, Wartung- und Reinigungsarbeiten in den Aufbereitungsanlagen und Hochbehältern, etc.) dem Trinkwasser zeitweise Chlor zugesetzt werden kann. Dies geschieht selbstverständlich ausschließlich innerhalb der gesetzlich festgesetzten Grenzwerte und nur so lange, wie unbedingt erforderlich.

Bei weiteren Fragen helfen Ihnen gerne die Mitarbeiter des Technischen Bauamtes im Rathaus weiter. Sie sind unter 06443-609 39 erreichbar.


 

Trinkwasserhärte, -aufbereitung und -untersuchung in den einzelnen Ortsteilen

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 17. Juli 2013) ist die Gemeinde verpflichtet, einmal jährlich die Trinkwasserhärten öffentlich bekannt zu geben.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Wasserhärte für Ihren Versorgungsbereich. Sie benötigen diese Werte für die optimale Einstellung einiger elektrischer Geräte wie zum Beispiel Wasch- und Geschirrspülmaschinen.

Der Kalkgehalt bzw. die Trinkwasserhärte sowie die Art der Trinkwasseraufbereitung für das einzelne Versorgungsgebiet können Sie anhand der nachfolgenden Tabelle ablesen und die Untersuchungsergebnisse einsehen.:

 

Ortsteil

Wasserhärte (Grad dH°)HärtebereichUntersuchungs-ergebnisse
(bitte anklicken)
Art der Aufbereitung

Niederlemp

11,3

II (mittel)

01

1, 2, 3, 4 und 7

Ehringshausen HB III

HB III „Alte Weiher/Mühlbachbrunnen“ versorgt: Ichelhäuser Straße, Vogelsang, Sudetenstraße, Ostpreußenstraße, Schlesierstraße, Breslauer Straße, Memelstraße, Königsberger Straße, Stettiner Weg, Oderweg, Danziger Straße, Mühlbachstraße, Egerlandstraße, Dillstraße, Poststraße, Am Bahnhof, Solmser Weg, Berliner Straße, Siedlung, Auf den Gärten, Hofacker, Dreieiche

11,8

II (mittel)

02

1 und 6

Ehringshausen „Goldkiste“

Die übrigen Straßen in Ehringshausen und Dillheim werden vom HB II „Goldkiste“ versorgt.

11,7

II (mittel)

03

1 und 5

Katzenfurt I

5,7

I (weich)

04

7

Katzenfurt II

(Versorgung von HB Greifenthal aus): Bettenweg, Brückenstr., Wiesenstr., Greifenthaler Str., Daubhäuser Str., Birkenweg, Chattenhöhe und Chattenberg-Schule

10,8

II (mittel)

05

1

Dillheim

HB „Dillheim“ versorgt: Ringstraße (bis zur Grabenstraße), Hauptstr. (bis ehem. Bürgermeisteramt), Fahrweg, Am Kirchplatz, Waldstraße, Am Messengraben, Luisenstraße, Rauhen Debus, Schlüsselacker und Am Weingarten

5,7

I (weich)

04

7

Breitenbach

8,8

II (mittel)

06

1 und 5

Kölschhausen

8,8

II (mittel)

06

1 und 5

Dreisbach

8,8

II (mittel)

06

1 und 5

Daubhausen

8,4

I (weich)

07

1

Greifenthal

10,8

II (mittel)

05

1


Informationen über Zusatzstoffe zur Aufbereitung des Trinkwassers nach § 16 Absatz 4 und § 21 Absatz 2 Trinkwasserverordnung (TrinkwasserV) 2011. Folgende Desinfektionsverfahren und Trinkwasseraufbereitungsstoffe kommen zum Einsatz und werden hiermit bekannt gegeben:

1   UV-Bestrahlung mit ultraviolettem Licht zur Desinfektion

2   Enteisenung mittels Oxidation und Filterung

3   Entmanganung durch Mangandioxidfilter

4   Entsäuerung durch halbgebrannten Dolomit (Calciumcarbonat)

5   Sandfilter

6   Membrantechnik (Ultrafiltration)

7   Chlor als Chlorgas zur Desinfektion (für den Fremdbezug WBV Dillkreis Süd)

Im Rahmen von Wartungsarbeiten oder Rohrbrüchen kann das Trinkwasser im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zeitweise, jedoch nicht länger als notwendig, gechlort werden. Das Trinkwasser wird überdies regelmäßig beprobt und ist in bakteriologischer Hinsicht nicht zu beanstanden.


Ehringshausen, den 10.01.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen

 

gez. Mock

Bürgermeister





Installation und Betrieb von Trinkwasseranlagen bei Vereins-, Orts-, Straßenfesten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen am Versorgungsnetz der Gemeinde Ehringshausen.




Warum die Toilette kein Mülleimer ist, oder „Die Spielregeln der Abwasserbehandlung“



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