Waldbrandgefahr

Sommerliche Temperaturen und Trockenheit halten in Hessen an.

Hochsommerliche Bedingungen mit Temperaturen bis 37  °C, Luftfeuchte um die 30 % und Windgeschwindigkeiten in Böen bias 40 km/h in Kombination mit ganztägiger Sonneneinstrahlung erhöhen das Risiko für Vegetationsbrände vor allem auf Agrar- und sonst. Freiflächen.

Rauchen ist im Wald verboten, da glühende Zigarettenkippen Brände verursachen können. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte Zigaretten auf keinen Fall aus dem Auto werfen. Trockenes Gras neben der Fahrbahn kann schnell Feuer fangen.

Wer in Wald- oder Feldnähe ein Fahrzeug abstellen möchte, darf das nur auf gekennzeichneten Parkplätzen tun.

Stark erhitze Fahrzeugteile, wie zum Beispiel ein Katalysator, können bei trockener Vegetation Brände auslösen.

Zudem gilt: Zufahrtswege für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge müssen immer freigehalten werden.

Einrichtungen zur Unterhaltung eines Feuers (Grillhütten) im Wald oder in Waldnähe sind vorübergehend für Nutzung mit Feuer zu sperren, auch wenn sie baulich gegen Funkenflug etc. gesichert sind. Sonstiges offenes Feuer einschl. Rauchen sind im Wald und im Abstand bis zu 100 m vom Wald untersagt.

Sollte sich eine erhebliche Änderung der Gefahren- bzw. Wetterprognose ergeben, erfolgt kurzfristig eine neue Information.

Nach aktuellen Prognosen ist vorerst nicht mit landesweiten, ergiebigen Niederschlägen zu rechnen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass je nach örtlichen Gegebenheiten und lokalem Witterungsgeschehen auch ohne zuvor ausgelöste Alarmstufen weitergehende Maßnahmen (z.B. Sperrung von Grillplätzen) erforderlich sein können (§ 16 HWaldG).

Es wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 8 HWaldG Waldschutz hingewiesen!

Wird ein Waldbrand entdeckt, sollte sofort der Notruf 112 gewählt und die Feuerwehr alarmiert werden. Bürgerinnen und Bürger sollten niemals versuchen, den Brand selbst zu löschen und sich umgehend in Sicherheit begeben.