Bebauungsplan Nr. 25 „Stegwiese“
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Bebauung, Nutzung und Verkehrssituation in der Straße „Stegwiese“ in Ehringshausen ist seit vielen Jahren Gegenstand von Beratungen zu Möglichkeiten für eine Neuordnung und Steuerung der räumlichen und verkehrlichen Verhältnisse. Die Straße ist durch Kunden des bestehenden Lebensmittel- und Getränkemarktes sowie durch Patienten und Besucher des Krankenhauses und des Ärztehauses stark belastet. Die bevorstehende Umsiedlung des Lebensmittelmarktes ist Anlass, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Steuerung zukünftiger Flächennutzungen im Planbereich zu schaffen. Zu dem Bebauungsplan hatte die Gemeindevertretung am 08.05.2025 den Aufstellungsbeschluss gefasst (Ortsübliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt „Ehringshausen im Blick“ Nr. 21/2025 vom 22.05.2025).
Der Bebauungsplan Nr. 25 „Stegwiese“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Stegwiese“, wird mit Begründung in der Zeit von Montag, 20.04.2026 bis einschließlich Freitag, den 22.05.2026 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Beteiligungsfrist unter folgenden Internetadressen abgerufen und eingesehen werden:
Gemeinde Ehringshausen:
https://www.ehringshausen.de/rathaus-politik/bauen/b-plaene-und-fnp-im-verfahren/
KUBUS planung:
https://www.kubus-group.com/beteiligungsverfahren.
Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Beteiligungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 1 in 35630 Ehringshausen öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die Gemeinde übermittelt werden (per Mail an die Gemeindeverwaltung: bauamt@ehringshausen.de oder an stadtplanung@kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Ehringshausen, den 13.04.2026
Der Gemeindevorstand
Jürgen Mock, Bürgermeister

Übersichtskarte: Lage des räumlichen Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 25 „Stegwiese“


