Hinweise der Wasserversorgung Ehringshausen


Die Wassermeister sind in der kalten Jahreszeit vermehrt unterwegs, um Rohrbrüche an den Wasserleitungen aufzuspüren und zu beheben. Hierbei bemühen sie sich, die Schäden und somit die Kosten für die Beteiligten so gering wie möglich zu halten, denn gem. der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ehringshausen muss der Anschlussnehmer für Schäden an seinem Hausanschluss bis zur Hauptleitung aufkommen.

Auch in Gebäuden kommt es immer wieder zu Rohrbrüchen.

Hier einige Tipps der Fachleute:

- isolieren Sie freiliegende Wasserrohre im Keller

- halten Sie die Kellerfenster geschlossen

- achten Sie auf ungewöhnliche Fließgeräusche im Bereich der Leitungen

- schützen Sie insbesondere Wasseruhr und Filter vor Frost

- überprüfen Sie, ob Ihre Wohngebäudeversicherung auch Rohrleitungsschäden außerhalb des Gebäudes (bis zur Hauptleitung) mit einschliest

Bei Schäden innerhalb des Gebäudes schließen Sie das Hauptabsperrventil und informieren Sie Ihren Installateur.

Sollte vor dem Hauptabsperrventil, also im Bereich des Hausanschlusses, ein Schaden auftreten, informieren Sie bitte umgehend den Wassermeister (0175-2625414). Er ist rund um die Uhr erreichbar und wird dann alle notwendigen Schritte zur Schadensbehebung einleiten.

Gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) informiert die Gemeinde Ehringshausen hiermit alle Trinkwasserverbraucher, dass bei Bedarf (z.B. Rohrbrüche, Wartung- und Reinigungsarbeiten in den Aufbereitungsanlagen und Hochbehältern, etc.) dem Trinkwasser zeitweise Chlor zugesetzt werden kann. Dies geschieht selbstverständlich ausschließlich innerhalb der gesetzlich festgesetzten Grenzwerte und nur so lange, wie unbedingt erforderlich.

Bei weiteren Fragen helfen Ihnen gerne die Mitarbeiter des Bauamtes im Rathaus weiter.

Sie sind unter 06443/609-33 und -39 erreichbar.

 

Ihre Wasserversorgung – denn ohne Wasser läuft nichts