Hinweise zum Winterdienst

Alle Jahre wieder …

Nachdem die ersten kalten (und glatten) Tage vorbei sind und wir erkennen durften, dass es auch noch „Winter“ gibt, bittet die Gemeindeverwaltung die folgenden Hinweise zu beachten, um im Interesse aller Bürger einen möglichst reibungslosen Ablauf des Winterdienstes in Ehringshausen gewährleisten zu können:

 

In schmalen Anliegerstraßen, an Kreuzungen und Engstellen sollten keine Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Die Streufahrzeuge des Bauhofes benötigen eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,50 m. Auch „versetztes“ Parken auf beiden Straßenseiten behindert nicht nur die Einsatzfahrzeuge des Winterdienstes.

Zugeparkte Straßen werden vom Winterdienst nicht bedient!

 

 

Über die Grundstücksgrenzen hinausragende Sträucher und Bäume sollten so weit zurückgeschnitten werden, dass die Straßen und Gehwege in ihrer vollen Breite genutzt werden können. Ein Ausweichen der Fußgänger auf die Fahrbahn, bzw. von Fahrzeugen auf die Gegenfahrbahn ist immer und insbesondere im Winter mit Gefahren verbunden.

 

Weiterhin bittet die Verwaltung, von der Unsitte abzusehen, den Schnee von Gehwegen auf die Fahrbahn zu schaufeln.

Der Schnee sollte, soweit möglich, idealerweise auf dem eigenen Grundstück (z.B. im Vorgarten) gelagert werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ehringshausen.

Bei der oft gestellten Frage, wo denn der Winterdienst bleibt, sollte man bedenken, dass auch die Mitarbeiter des Bauhofes zunächst auf nicht geräumten Straßen zu ihrer Arbeitsstelle gelangen müssen, bevor die Winterdienstfahrzeuge überhaupt erst in Betrieb gesetzt werden können. Und auch diese speziell ausgerüsteten Fahrzeuge können nicht ohne Weiteres allen Straßenverhältnissen trotzen.

Der in den letzten Jahren praktizierte eingeschränkte Winterdienst hat sich in Ehringshausen bewährt und wird fortgesetzt.

Auch in diesem Winter wird es, insbesondere auf nicht verkehrswichtigen und gefährlichen Abschnitten, nicht immer „schwarze Straßen“ geben.

Trotzdem ist der Bauhof bemüht, bei extremen Wetterlagen (Glatteis, große Schneemengen) auch diese Straßen zu bedienen.

Den Winterdienst zur Zufriedenheit aller Bürger durchzuführen, ist nicht möglich.

Die Gemeinde Ehringshausen ist jedoch trotzdem bemüht, den Winterdienst nach besten Kräften und weit über die gesetzlichen Vorschriften hinaus durchzuführen. Hierzu werden die Räum- und Streupläne regelmäßig überprüft und aktualisiert.

 

Anrufe und Beschwerden direkt beim Bauhofleiter sollten vermieden werden, da hierdurch die Arbeit des Winterdienstes i.d.R. unnötig verzögert wird.

Privatinteressen sollten ohnehin grundsätzlich zum Wohle der Allgemeinheit zurückgestellt werden.

 

 

Sollten Sie konstruktive Fragen oder Hinweise zum Winterdienst der Gemeinde Ehringshausen haben, steht Ihnen das Bauamt gerne unter 06443-609 39 oder unter info@ehringshausen.de zur Verfügung.