Verkehrssituation im Stippbachtal
Da die ursprüngliche verkehrsrechtliche Anordnung aufgehoben wurde, fehlte in den vergangenen Monaten die rechtliche Grundlage für die bestehende Beschilderung im Stippbachtal. Diese musste daher entfernt werden, sodass der Verbindungsweg zuletzt von beiden Seiten aus für den Kraftfahrzeugverkehr offenstand. Eine einseitige Sperrung der Stippbachroute ist nach aktueller Rechtsprechung nicht zulässig. Mehrere Urteile deutscher Verwaltungsgerichte bekräftigen, dass eine dauerhafte Sperrung eines öffentlich oder faktisch öffentlich genutzten Verbindungswegs zwischen zwei Gemeinden grundsätzlich nicht möglich ist.
Nun wurde zwischen den Bürgermeistern der Gemeinden Sinn und Ehringshausen als örtlich zuständige Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörden eine Vereinbarung getroffen, die folgende Verkehrsregelungen im Stippbachtal beinhaltet:
- die Strecke ist für Kfz von mehr als 3,5 Tonnen gesperrt (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft),
- die Stecke ist jeweils von Montag bis Freitag von 20 bis 6 Uhr für den Kfz-Verkehr gesperrt,
- die Strecke ist samstags, sonntags und an Feiertagen für den Kfz-Verkehr gesperrt,
- während der Amphibienwanderung ist die Strecke vollständig gesperrt; die Zeiten der Amphibienwanderung werden von der Unteren Naturschutzbehörde mitgeteilt,
- für Land- und Forstwirtschaft, Notfallfahrzeuge, Jagd-, Angel- und Naturschutzausübende sowie für Fahrradfahrende gilt eine Ausnahme von den zeitlichen Beschränkungen,
- die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h,
- es gilt ein Halte- und Parkverbot auf der Strecke,
- die Einhaltung der Regelung wird regelmäßig kontrolliert.
Die Vereinbarung beinhaltet im Wesentlichen die Regelungen des im Frühjahr 2024 zwischen den Gemeinden gefundenen Kompromisses.
Die Umsetzung der Verkehrsregelung im Stippbachtal erfolgt zeitnah durch Anbringung der entsprechenden Beschilderung.
Die örtliche Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Ehringshausen
Jürgen Mock
Bürgermeister