Waldbrandgefahr
Momentan besteht in Hessen weiterhin hohen Waldbrandgefahr.
Rauchen ist im Wald verboten, da glühende Zigarettenkippen Brände verursachen können. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte Zigaretten auf keinen Fall aus dem Auto werfen. Trockenes Gras neben der Fahrbahn kann schnell Feuer fangen.
Wer in Wald- oder Feldnähe ein Fahrzeug abstellen möchte, sollte das nur auf gekennzeichneten Parkplätzen tun.
Stark erhitze Fahrzeugteile, wie zum Beispiel ein Katalysator, können bei trockener Vegetation Brände auslösen.
Zudem gilt: Zufahrtswege für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge müssen immer freigehalten werden.
Behördlich abgenommene Einrichtungen zur Unterhaltung eines Feuers (Grillhütten), die entspr. baulich gegen Funkenflug etc. gesichert sind, dürfen vorerst weiterbetrieben werden.
Es wird jedoch auf Einhaltung der Nutzungsbestimmungen hingewiesen, insb. bzgl. der Überwachung des Feuers, der Löschung sowie der Entsorgung der Feuerreste (Asche, Glut).
Sonstiges offenes Feuer einschl. Rauchen sind im Wald und im Abstand bis zu 100 m vom Wald untersagt.
Es wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 8 HWaldG Waldschutz hingewiesen!
Wird ein Waldbrand entdeckt, sollte sofort der Notruf 112 gewählt und die Feuerwehr alarmiert werden.