Illegale Müllablagerung am Lempbach

Im Zeitraum von Dienstag, 26.05. bis Mittwoch, 27.05.2026 kam es zu einer illegalen Müllablagerung von asbesthaltigen Eternitplatten auf dem Radweg von der Grundmühle nach Niederlemp.

Dieses stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern eine Straftat.

Es wird geahndet nach:

§ 326 StGB („Unerlaubter Umgang mit Abfällen“)
Wenn gefährliche Abfälle wie asbesthaltige Baustoffe unerlaubt gelagert, abgelagert oder beseitigt werden und dadurch Umwelt oder Menschen gefährdet werden

können.
Das kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

 

Wir bitten um Ihre Mithilfe:

Wenn Sie in oben genanntem Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht oder sonstige Angaben zur Tat machen können, melden Sie sich bitte beim hiesigen Ordnungsamt unter der Telefonnummer 06443/609-62 oder -15 oder bei der Polizeidienststelle in Herborn unter 02772/47050