Waldbrandgefahr

Hohe Waldbrandgefahr

Das Hessische Forstministerium hat am Montag die erste von zwei Alarmstufen

(Alarmstufe A) für die Forstverwaltung in Hessen ausgerufen.

Die Aussicht auf ein Anhalten der aktuellen Wetterlage macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich.

Die lokal aufgetretenen Niederschläge haben zu keiner anhaltenden Entspannung der Waldbrandgefahr in Hessen geführt.

Nach aktuellen Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) besteht in weiten Teilen Hessens hohe Waldbrandgefahr. Ergiebige, landesweite Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht. Die Gefahrenlage bleibt angesichts der Trockenheit in Verbindung mit sommerlichen Temperaturen angespannt.

Im Wald sowie im Abstand bis zu 100 m vom Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfenen Zigarettenkippen entlang von Straßen aus.

 

Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren.

 

Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.

Einrichtungen zur Unterhaltung eines Feuers (Grillhütten) im Wald oder in Waldnähe sind für die Nutzung mit Feuer zu sperren, auch wenn sie baulich gegen Funkenflug etc. gesichert sind.

Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten.

Es wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 8 HWaldG Waldschutz hingewiesen!

Wird ein Waldbrand entdeckt, sollte sofort der Notruf 112 gewählt und die Feuerwehr alarmiert werden. Bürgerinnen und Bürger sollten niemals versuchen, den Brand selbst zu löschen und sich umgehend in Sicherheit begeben.

 

HINTERGRUND

Auf Grundlage der täglich aktualisierten Waldbrandgefahrenprognose des DWD sowie weiterer Faktoren, wie z.B. der Bodenfeuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf und Brandgeschehen sowie Einschätzung der Großwetterlage wird vom Hessischen Forstministerium eine der beiden Hessischen Alarmstufen ausgelöst.

Das Ausrufen der Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Bei Alarmstufe B herrscht i.d.R. fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. die Möglichkeit zur fächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldfächen beinhaltet.

Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie hier: https://landwirtschaft.hessen.de/wald/klimastabiler-wald/waldbrandgefahr